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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Das ständig steigende Bewusstsein um Gefahren, die sich aus Produktionsbedingungen und technischen Verfahren ergeben, ist insbesondere heute Ausgangspunkt für Diskussionen zur Gefahrenabwehr und -bekämpfung.

Ins Visier rückt hierbei verstärkt die Phase der Prävention, um Schadensereignissen vorzubeugen und im Vorfeld Risiken zu vermindern.

Im Rahmen der Gesetzgebung wurde dem gewachsenen Schadensverhütungsbedarf Rechnung getragen, indem eine Vielzahl von Vorschriften zum Einsatz von Fachkräften und Beauftragten erlassen wurde, die mit entsprechender Fach- und Sachkompetenz in den verschiedensten sensiblen Unternehmensbereichen wirken sollen. Die Verantwortung des Arbeitgebers hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten und aller anderen Personen, die sich in einem Betrieb aufhalten, ist im Wesentlichen in §3, Abs. I des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bestimmt. Danach liegt die generelle Verantwortung für deren Sicherheit beim Arbeitgeber.

 

Grundlage dieses Ausbildungsgangs

Die Ausbildung erfolgt gemäß den Leitlinien des berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreises „Feuerschutz“, der vfdb-Richtlinie, dem CFPA-Standard, sowie dem Richtlinienentwurf des Vereins der Brandschutzbeauftragten Deutschland e.V. für den Inhalt der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten.

Die CFPA – Confederation of Fire Protection Association Europe ist der Zusammenschluss der Versicherungsverbände in Europa. Für Deutschland ist der VdS – Verband der Schadensversicherer in Köln Mitglied.

Eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach diesen Inhalten wird von allen Mitgliedsverbänden der CFPA weltweit anerkannt.

 

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