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Ziel der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Brand- und Explosionsschutz in Unternehmen ist dann optimiert und effektiv, wenn die baulichen und technischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und Brandschutzmaßnahmen personell und organisatorisch realisiert wurden. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist eine wichtige Aufgabe, die, falls nicht bereits von Behörden oder Versicherern gefordert, sich aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes heraus ableitet. Die Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten muss sich in die bestehende Sicherheitsorganisation einfügen. Der Brandschutzbeauftragte soll Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb erkennen, beurteilen und in Absprache mit den Führungskräften dafür sorgen, dass Gefahren beseitigt und mögliche Schäden möglichst gering gehalten werden.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten sind so umfangreich und komplex, dass eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist, die der Arbeitskreis „Feuerschutz“ der gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) und auch der Verein der Brandschutzbeauftragten Deutschland e.V. (vbbd) vorschlagen.

Allgemein verbindliche Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:

 

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