Welche Arten von Sachverständigen gibt es?
Öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger
Die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Ein solcher Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Institution (z.B. Industrie und Handelskammer, Handwerkskammern, Ingenieurkammern u.a.) bestellt und vereidigt worden. Es werden besonders zuverlässige, glaubwürdige, sachkundige und erfahrene Personen bestellt. Eine Beaufsichtigung soll durch ihre Bestellungskörperschaft stattfinden.
Verbandsanerkannter Sachverständiger
Die Ernennung geschieht durch private Sachverständigenverbände. Es erfolgt eine Prüfung der Sachverständigen durch den Verband. Er prüft seine Mitglieder vergleichbar wie eine Kammer.
Grundvoraussetzungen für die Prüfung sind besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, gehobenes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge, Weisungsfreiheit, und Unparteilichkeit aber auch der Nachweis der rechtlichen Handlungskompetenz. Die entsprechenden Prüfverfahren sind oftmals sehr umfangreich.
Verbände beaufsichtigen Ihre Mitglieder ähnlich einer Bestellungskörperschaft und fordern bei Aufnahme in den Verband die eidesstattliche Verpflichtung zur Einhaltung einer Sachverständigenverordnung. Handeln Mitglieder gegen die Sachverständigenverordnung des Verbandes, werden diese von der Organisation ausgeschlossen. Eine Besonderheit gegenüber einer Bestellungskörperschaft ist die zusätzliche und umfassende Betreuungsfunktion, welche von Verbänden übernommen wird. Missbrauch ist strafbar.
Zertifizierter Sachverständiger/ Zertifiziertes Sachverständigen - Büro
In Europa gibt es Institutionen, die Personen oder Büros zunehmend nach Ihrer Sachkunde zertifizieren (z.B. Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH). Hierfür gelten besondere Normreihen z.B.:
Zertifizierung nach ISO 9001
Die ISO 9001 Norm ist eine Richtlinie zur Planung und Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems in einem Unternehmen.
Die ISO 9001 gibt Maßnahmen vor, welche getroffen werden müssen, um optimale Arbeits- und Organisationsabläufe zu garantieren und damit einen hohen Standard im Unternehmen zu erzielen. Speziell für Sachverständige spielt die Zertifizierung eine größere Rolle z.B. im internationalen Geschäft.
Staatlich anerkannter Sachverständiger
Bei einigen seltenen Fachgebieten werden von Landesbehörden, Architekten- oder Ingenieurkammern staatliche Anerkennungen durchgeführt. Dies gilt für folgende Prüfaufgaben: Wärme-, Schall-, Brand-, Standsicherheitsschutz. Diese Sachverständigen müssen den notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen entsprechen.
Freier, selbsternannter Sachverständiger
Jeder darf seine Dienste auf einem genau bezeichneten Fachgebiet anbieten, auf dem er über eine gehobene Sach- und Fachkunde verfügt. Grundvoraussetzungen sind z.B. besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Unparteilichkeit. Missbrauch ist gemäß §§ 1,3 UWG strafbar (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).